An unsere Mandanten und alle Interessenten!
Liebe Mit-Coronarier,
die Landesregierung Baden-Württemberg hat endlich am Mittwoch-Abend das Antragsformular für die Beantragung der Soforthilfe bereitgestellt.
Sie finden es unter https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/liste-foerderprogramme/soforthilfe-corona/ .
Das Formular kann online ausgefüllt werden, muss dann aber ausgedruckt und persönlich unterschrieben werden. Danach muss es im pdf-Format wieder hochgeladen werden. Dazu muss folgender Link verwendet werden: https://www.bw-soforthilfe.de/Soforthilfe/einreichen . Wenn Sie den Antrag selbst stellen wollen lesen bitte genau durch, was Sie alles bestätigen sollen.
Kritisch sind aus unserer Sicht folgende Punkte:
- Die Berechnung des Liquiditätsengpasses
- Die Bestätigung, dass der Engpass Corona-bedingt ist
- Die Bestätigung, dass Sie aus der ausgefallenen Einkunftsquelle mindestens 1/3 des Haushaltsnettoeinkommens bestreiten
- Der Grund für die existenzbedrohliche Wirtschaftslage muss erläutert werden
Zu allen Punkten auf dem Antragsformular gibt es Hilfen auf der Internetseite des Wirtschaftsministeriums unter dem o. g. Link der Soforthilfe Corona.
Falschangaben sind strafbar und der Bundeswirtschaftsminister hat schon mehrfach erklärt, dass selbstverständlich im Nachhinein die Angaben überprüft werden. Heben Sie also Ihre Berechnungen und die Unterlagen, die Sie für den Antrag verwendet haben gut auf.
Im Übrigen müssen diese Zuschüsse, weil es betriebliche Einnahmen sind, auch versteuert werden.
Selbstverständlich helfen wir Ihnen auch hier gerne weiter.
Ihr