Herzlichen Willkommen auf der Seite der Steuerberatung Blaser
In meinem Blog bringe ich Ihnen die aktuellen Entwicklungen im Bereich der Buchhaltung und Steuerberatung nahe. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an mich.
Mit freundlichen Grüßen, Ihr
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- Geschrieben von Günter Blaser
An unsere Mandanten und alle Interessenten!
Liebe Mit-Coronarier,
die Landesregierung Baden-Württemberg hat endlich am Mittwoch-Abend das Antragsformular für die Beantragung der Soforthilfe bereitgestellt.
Sie finden es unter https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/liste-foerderprogramme/soforthilfe-corona/ .
Das Formular kann online ausgefüllt werden, muss dann aber ausgedruckt und persönlich unterschrieben werden. Danach muss es im pdf-Format wieder hochgeladen werden. Dazu muss folgender Link verwendet werden: https://www.bw-soforthilfe.de/Soforthilfe/einreichen . Wenn Sie den Antrag selbst stellen wollen lesen bitte genau durch, was Sie alles bestätigen sollen.
Kritisch sind aus unserer Sicht folgende Punkte:
- Die Berechnung des Liquiditätsengpasses
- Die Bestätigung, dass der Engpass Corona-bedingt ist
- Die Bestätigung, dass Sie aus der ausgefallenen Einkunftsquelle mindestens 1/3 des Haushaltsnettoeinkommens bestreiten
- Der Grund für die existenzbedrohliche Wirtschaftslage muss erläutert werden
Zu allen Punkten auf dem Antragsformular gibt es Hilfen auf der Internetseite des Wirtschaftsministeriums unter dem o. g. Link der Soforthilfe Corona.
Falschangaben sind strafbar und der Bundeswirtschaftsminister hat schon mehrfach erklärt, dass selbstverständlich im Nachhinein die Angaben überprüft werden. Heben Sie also Ihre Berechnungen und die Unterlagen, die Sie für den Antrag verwendet haben gut auf.
Im Übrigen müssen diese Zuschüsse, weil es betriebliche Einnahmen sind, auch versteuert werden.
Selbstverständlich helfen wir Ihnen auch hier gerne weiter.
Ihr
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- Geschrieben von Günter Blaser
Sehr geehrte Damen und Herren,
auch wir machen uns Gedanken, wie wir Ihnen in der derzeitigen Krise helfen können, aber auch was wir selbst als Betroffene tun müssen. Zu der Frage wie wir Ihnen helfen können finden Sie 2 Dokumente am Ende dieses Beitrags. Diese Dokumente werden wir laufend überarbeiten, ergänzen und erweitern. Surfen Sie deshalb öfter bei unserer Homepage vorbei.
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- Geschrieben von Günter Blaser
Grundsätzlich muss jede Einnahme einzeln aufgezeichnet werden. Davon gibt es nur wenige Ausnahmen:
Eine Ausnahme gilt nur für:
- Einzelhändler, die
- Waren von geringem Wert an eine
- Vielzahl von unbekannten Kunden verkaufen.
Nur in diesen Fällen darf eine sogenannte „offene Ladenkasse“ geführt werden. In allen anderen Fällen muss jeder einzelne Geschäftsvorfall auch einzeln aufgezeichnet werden. Da es in Deutschland (noch) keine Registrierkassenpflicht gibt, kann die Aufzeichnung entweder elektronisch mit Hilfe eine Registrierkasse oder in Papierformgemacht werden.
Aufbewahrung der Aufzeichnungen
Die Grundregel lautet: